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mobilfunk:mobilfunk 08/02/2017 00:04 mobilfunk:mobilfunk 01/01/1970 01:00 aktuell
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-====== Mobilfunk ====== 
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-Am 29.11.2006 erhielt der Vorstand des Ortsverbandes Spiesen-Elversberg folgendes Schreiben: 
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-MISPE 2006 
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-__M__obilfunk-__I__nitiative __Sp__iesen-__E__lversberg 2006 
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-66583 Spiesen-Elversberg 
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-SprecherInnen: 
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-Baier, Helmut; Greber, Heinz; Müller, Bärbel; Sommer, Rainer; Taller, Lieselotte 
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-Kontaktadresse: Sommer, Rainer, Haydnstr. 11, Tel. 06821/73942 
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-Herrn 
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-Bischof, 1. Vorsitzender Kinderschutzbund Spiesen-Elversberg 
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-Neunkircher Str. 14 
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-66583 Spiesen-Elversberg 
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-Sehr geehrter Herr Bischof,  
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-in der Anlage finden Sie unseren offenen Brief an den 1.Vorsitzenden des SV Borussia 09  Spiesen.  
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-Von elektromagnetischer Strahlung betroffene Bürger der Gemeinde Spiesen-Elversberg - keineswegs nur Anlieger des Bereichs Sportplatz Gänsberg - diskutieren zutiefst beunruhigt die Auswirkungen der Strahlung, die von Antennen emittiert wird. 
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-Betroffene sehen sich durch elektromagnetische Strahlung gesundheitlich sehr gefährdet, durch Masten und Sender wirtschaftlich schwer geschädigt (Wertminderung von Immobilien) und haben große Informationsdefizite zu Stellplätzen von Sendern, zu Sendemasten und zum Betrieb von Sendeantennen im Bereich von Spiesen-Elversberg. 
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-Die größte Gefahr im Bereich Gänsberg scheint von den inzwischen nach Augenschein 18 Antennen am alten Mast auf der Nordseite des Sportplatzes auszugehen, deren Strahlung jetzt noch durch die Strahlung aus Antennen am neuen Mast auf der Südseite ergänzt werden soll. Auch zu den am alten Mast montierten Antennen wurden nach Wissen der Betroffenen den Bürgern von keiner Seite irgendwelche Fakten oder Daten zur Kenntnis gegeben.   
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-Die MISPE bittet Sie, in Ihrem gesamten Einflussbereich die Beschaffung und Veröffentlichung  möglichst detaillierter Informationen zu Genehmigung, Montage, Inbetriebnahme und kennzeichnenden Eigenschaften aller Sender in der Gemeinde Spiesen-Elversberg mit zu betreiben.  
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-Die geltenden Strahlungs-Grenzwerte sind alt und liegen nach vielen neuen wissenschaftlichen Untersuchungen und Expertisen gesundheitsgefährdend hoch und weit oberhalb der Schwelle, bis zu der heute nach Stand der Technik die Systeme ohne Funktionseinbuße betreibbar sind. Wirken Sie bitte mit darauf hin, dass seitens der Gemeinde im Rahmen der gemeindlichen Fürsorge für die Bürger die Emissionen unabhängig begutachtet werden. 
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-Das gesundheitliche Gefährdungspotenzial wird bei abnehmender Abstrahlung der Antennen gemindert. Tun Sie bitte alles in Ihrer Macht Stehende für den Rückbau bestehender Sender, wenigstens aber  für die Reduzierung ihrer elektromagnetischen Emissionen auf Vorsorgegrenzwerte. Verhindern Sie bitte die Errichtung neuer Sender.  
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-Fordern Sie bitte mit Nachdruck bei allen möglichen Ansprechpartnern den sofortigen Abgleich des hervorragenden saarländischen epidemiologischen Krebsregisters mit dem hoch gelobten saarländischen emf-Kataster, das die elektromagnetische Strahlung erfasst, sowie die Veröffentlichung der zugehörigen Ergebnisse. 
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-Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass Veränderungen der Wohn- und Lebensqualität, die alle angehen, nur mit früher und voller Einbindung der Bevölkerung und nicht hinter deren Rücken vorgenommen werden. 
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-Für die Bürgerinitiative MISPE 2006 grüßen Sie und hoffen auf Ihre Unterstützung als SprecherInnen 
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-Am 07.12.2006 folgten drei SprecherInnen von MISPE 2006 der Einladung des Vorsitzenden, in der  Vorstandssitzung ihr Anliegen ausführlicher vorzustellen. Der DKSB Ortsverband Spiesen-Elversberg schließt sich der Forderung der MISPE 2006 nach Aufklärung der Bürger an. 
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-Zur weitergehenden Unterstützung, stellt der Ortsverband diesen Bereich der Homepage zur Verfügung, um den offenen Brief an den Vorsitzenden des SV Borussia 09 Spiesen und weitere Informationen zu veröffentlichen. 
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-====== Offener Brief ====== 
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-MISPE 2006                                                        Spiesen-Elversberg, den 02.12.2006 
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-__M__obilfunk-__I__nitiative __Sp__iesen-__E__lversberg 
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-Im //**Echo**// Dezember 2006 ist auf Seite 28 der offene Brief der MISPE an den SV Borussia 09 Spiesen verkürzt abgedruckt. In der folgenden vollständigen Fassung sind  insbesondere die im Echo fehlenden mit entscheidenden Teile fett hervorgehoben. 
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-**Offener Brief** 
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-Sehr geehrter Herr Neurohr! 
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-Viele Anwohner Ihres Vereinsgeländes und viele von der Sendemast-Strahlung Betroffene sind durch die Errichtung des zweiten Sendemastes aufgerüttelt worden. Der SV 09 hat zu den Sendemasten und Sendern weder informiert noch versucht, die Einstellung der Bevölkerung auszuloten und zu berücksichtigen. Inzwischen haben sich die sozialen Kontakte zwischen Einwohnern bemerkenswert vertieft und es wurde ein reger Informationsaustausch in Gang gesetzt. 
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-Dem SV Borussia 09 Spiesen durchaus wohlgesinnte Anwohner sind sehr betroffen über von Ihnen und Ihrem(n) Netzbetreiber(n) geschaffene Fakten: der neue Mast steht und kann in Betrieb gehen. Eine Kurzmeldung (Saarbrücker Zeitung Nr. 199 vom 28.08.2006) zu Verkehrsbeeinträchtigungen formuliert wahrheitswidrig: „Transportiert wird ein Bohrturm, mit dem die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Spiesen-Elversberg installiert wurde." In Wirklichkeit wurde an 5 von 6 Masten der bestehenden und voll funktionsfähigen Flutlichtanlage nichts geändert, der 6. Mast wurde ersetzt durch einen großen Mobilfunkmast, an dem jetzt neben augenscheinlich 5 neuen Sendern auch die beiden alten Flutlichtstrahler vom ursprünglichen Flutlichtmast hängen. 
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-Eine umfassende Aufklärungs- und Informationsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit gemäß der „freiwilligen Selbstverpflichtung" der Netzbetreiber vom 6. Dezember 2001 hat weder im aktuellen Fall noch bei der seit Jahren schleichenden, aber im Ergebnis massiven Aufrüstung des älteren großen Nordmastes mit immer mehr Sendeantennen stattgefunden. **Als wesentliche Bestandteile der Vorsorge betrachten die Betreiber in der rechtlich unverbindlichen Selbstverpflichtung angeblich die Kommunikation mit den Bürgern und das Finden neuer Standorte bei der Netzplanung im Konsens mit ihnen. Nichts dergleichen wurde auch nur angestrebt. Auch Sie und Ihr Verein haben die umfassende Information der Anwohner unterlassen.**  
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-Der SV Borussia 09 ist ein gemeinnütziger Verein und wird jedes Jahr mit Beträgen aus dem Etat der Gemeinde unterstützt, also aus dem Abgabenaufkommen aller Einwohner. Unvereinbar mit Gemeinnützigkeit ist aus Sicht der Betroffenen, dass der Verein vermeidbare Bestrahlung von Menschen unbedacht und undiskutiert mit verursacht oder duldet. Es hätte Ihnen zu denken geben sollen, dass die Gemeinde Spiesen-Elversberg kein Einvernehmen betreffend die Errichtung des neuen Mastes hergestellt hat - die zuständigen Gremien der Gemeinde nahmen wohl die möglichen Gefährdungen sehr ernst. 
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-**Elektromagnetische Strahlung auch sehr weit unterhalb der aktuellen Grenzwerte kann nach der **//**REFLEX-Studie, **//**der**//** Bamberger Mobilfunkerklärung, **//**dem Artikel **//**Heiße Gespräche **//**aus ZEIT Wissen 05/2006 und vielen anderen Quellen u.a. folgende Effekte verursachen:** 
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-**- Schlafstörungen - Unruhezustände** 
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-**- Verspannungszustände - Nervosität** 
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-**- Depressive Verstimmungen** 
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-**- Kopfschmerzen - Tinnitus** 
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-**- Konzentrations- und Gedächtnisstörungen** 
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-**- Augenreizungen und Grauer Star** 
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-**- Lernstörungen bei Kindern** 
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-**- ständige Müdigkeit und Erschöpfung** 
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-**- Allergien - Immunschwäche** 
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-**- Erhöhter Blutdruck** 
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-**- Herzrhythmusstörungen** 
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-**- Migräne - Schwindel** 
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-**- Potenz- und Fruchtbarkeitsstörungen** 
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-**- Punktuelle Überhitzungen im Hirn** 
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-**- Kopftumor - Augenkrebs** 
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-**- Blutbildveränderungen** 
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-**- Öffnen der Blut-Hirn-Schranke** 
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-**- Leukämie** 
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-**- erhöhte Krebsrate** 
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-**- Erbgutschäden.** 
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-**In der Internetquelle **[[http://www.elektrosmognews.de/|www.elektrosmognews.de]]** findet sich folgende Information:** 
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-//**„Leukämie bei Kindern**//**: Über 30 Jahre lang gab es an der Schule Garcia Quintana, Valladolid (Spanien), keinen Fall von Leukämie. Dann wurde neben dem Schulhof ein Sendekomplex mit 36 Mobilfunkantennen in Betrieb genommen. Etwa ein halbes Jahr später, im Februar 2001 erkrankte ein erstes der rd. 450 Schulkinder an Leukämie. Als im Dezember 2001 die Ärzte bereits den vierten Krebsfall diagnostizierten, wurde der Sendekomplex per Gerichtsbeschluss stillgelegt. Seither (Stand: Mai 2003) ist an der Schule kein neuer Leukämiefall aufgetreten."** 
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-**Nach der Quelle **__**www.gigaherz.ch/417**__** haben Zeitungen den Fall Valladolid stark heruntergespielt und die Wirklichkeit ist noch viel extremer als nach vorstehendem Zitat: es traten nicht nur 4 Krebsfälle bei Kindern der Schule auf, sondern 11, dazu noch 2  an einer benachbarten Schule und weitere 5 bei Kindern, die in dem Bereich wohnten, aber dort nicht zur Schule gingen. In unbestrahlten Regionen Spaniens gab es zu der Zeit nach der offiziellen Statistik 4 Leukämiefälle auf 100000 Personen; im genannten Bezirk von Valladolid gab es 6 pro 600 Personen, also hochgerechnet 1000 auf 100000, d.h. 250-mal so viel wie in unbestrahlten Regionen.** 
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-Im Einflussfeld aller Sendemasten sind viele Fälle von Krebs im Wohnbereich am Gänsberg aufgetreten. Von Strahlung Betroffene sehen sich auch durch Ihr Zutun in die Rolle von Versuchskaninchen gezwungen, an denen sich Ergebnisse elektromagnetischer Einwirkungen auf Menschen zeigen und studiert werden können. 
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-Die Masten auf Ihrem Vereinsgelände tragen zur Zeit nach Augenschein mindestens 23 Sender mit Gefährdungspotenzial. Bauen Sie die Sender und Masten ab! Reduzieren Sie sofort die mögliche Maximalstrahlung der Gesamtheit aller Sender auf Vorsorgegrenzwerte. Erklären Sie verbindlich, dass Sie jede weitere Aufrüstung beider Masten mit Sendern oder das Stellen weiterer Masten unterlassen oder unterbinden. 
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-**Der SV 09 als gemeinnütziger Verein hat doch nichts vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Legen Sie alle Vertragsbestandteile zu allen Sendemasten auf Ihrem Gelände offen. Klären Sie genau auf über alle Details, welche die Sendemasten und die von Ihrem Gelände ausgehende elektromagnetische Strahlung und die Gesamtstrahlung im Wohnbereich Gänsberg betreffen, insbesondere:** 
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-**- Welcher erste Vertrag zum großen Nordmast wurde geschlossen und welche ** 
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-**  laufenden Einnahmen hat der Verein aktuell daraus?** 
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-**- Welche Änderungen des ursprünglichen Vertrags wurden jemals und zu wel-** 
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-**  chen Zeitpunkten vorgenommen?** 
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-**- Welche baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen des großen Mastes ** 
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-**  sind jemals erfolgt und welche Erhöhungen brachten solche Änderungen ** 
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-**  beim Pachtzins für den Maststandort?** 
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-**- Wann läuft der für den Nordmast bestehende Vertrag aus?** 
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-**- Welcher Vertrag zum 2006 gestellten Südmast besteht? Welche Sonderzah-** 
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-**  lung gehört(e) zum neuen Mast und welcher laufende Pachtzins fließt aus dem ** 
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-**  Vertrag?** 
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-**- Wann läuft der zum Südmast bestehende Vertrag aus?** 
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-**- Wer sind die Ersteller der Masten und die Betreiber aller Sender (Machen Sie ** 
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-**  bitte alle Kontaktadressen öffentlich)?** 
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-**- Wie viele Sendeantennen genau tragen die beiden Masten?** 
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-**- Zu welchen Zeitpunkten genau wurden die beiden Masten errichtet sowie die ** 
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-**  Sender an den Masten montiert?** 
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-**- Welche Anträge und Genehmigungen für die Stellung der Masten und den Be** 
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-**  trieb der Sender wurden gestellt bzw. erteilt?** 
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-**- Kann der neue Südmast noch erhöht werden oder können weitere Sendean-** 
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-**  tennen angebracht werden?** 
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-**- Welche zusätzliche Beeinflussung bringen die Sender auf der Spieser Höhe, ** 
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-**  die doch auch den Bereich Gänsberg bestrahlen?** 
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-**- Wann kündigen Sie die bestehenden Verträge für die Funkmasten und Sen-** 
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-**  der?** 
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-**- Legen Sie Ihre Haftpflichtversicherung offen.** 
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-Die Strahlung der Sender an den Masten am Sportplatz geht von Ihrem Gelände aus. Mobilfunkbetreiber als Pächter wälzen in den Pachtverträgen meist jegliche Haftung für etwaige Schäden vorsorglich auf den Verpächter ab. Bei auftretenden Schäden werden Sie für die Sendeanlagen auf Ihrem Grund und Boden ggf. mit haften. Versicherungen haben das Risiko aus elektromagnetischer Strahlung auf breiter Front in ihren Policen ausgeschlossen. 
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-Die Sender auf dem Vereinsgelände wirken nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich schädigend nach außen. Durch das Stellen der Masten, die Montage und den Betrieb der Sender werden Immobilien in ihrem Einflussbereich massiv entwertet bis hin zur Unverkäuflichkeit. Machen Sie die immensen wirtschaftlichen Schäden rückgängig durch vollständigen Rückbau der Sender und Masten; damit beugen Sie auch weiteren gesundheitlichen Schäden vor. 
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-Betroffene können Sie für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den auf dem Vereinsgelände errichteten Sendeanlagen entstehen, haftbar machen und dem Grunde nach Schadenersatzansprüche gegen Sie anmelden. 
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-**Jeder sollte sich im eigenen Interesse informieren über den Umgang mächtiger Industrieunternehmen von ähnlichem Kaliber wie Mobilfunkbetreiber mit der Bevölkerung und mit Geschädigten, über Manipulation, Vertuschung, Handhabung von Grenzwerten, Sachverständige und Gutachter, Verquickung von Interessen, Vorgänge in Institutionen und Justiz, Abhängigkeiten, Einflussnahme auf die Wissenschaft. Entnehmen lässt sich solche Information dem Buch des aufrechten Juristen und Staatsanwalts Erich Schöndorf zum Holzschutzmittelskandal der zurückliegenden 70er und 80er Jahre: Schöndorf, Erich: Von Menschen und Ratten, ISBN 3-89533-251-8, Preis: 12,70 €. Dort ist belegt, dass die erschreckende Realität jeden Krimi übertrifft und man erkennt schockierende Parallelen zum rücksichtslosen Aufrüsten im Mobilfunkbereich. Schöndorf rät zu genauer Dokumentation gesundheitlicher Beeinträchtigungen und zum Strafantrag.** 
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-**Die aktuelle Mobilfunksituation im Saarland wird dargestellt in dem Buch: Richter, K., Wittebrock, H.: Kommerz, Gesundheit und demokratische Kultur, ISBN 3-86110-394-X, Preis: 15,00 €.** 
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-Einige Quellen zur Mobilfunkproblematik im Internet sind: 
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-[[http://www.attendorn.de/|www.attendorn.de]] 
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-[[http://www.risiko-mobilfunk.de|www.risiko-mobilfunk.de]] 
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-[[http://www.aerzte-warnen-vor-mobilfunk.de/|www.aerzte-warnen-vor-mobilfunk.de]] 
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-[[http://www.izgmf.de|www.izgfm.de]] 
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-[[http://www.buergerwelle.de/|www.buergerwelle.de]] 
- 
-[[http://www.maes.de|www.maes.de]] 
- 
-[[http://www.buerger-machen-mobil.de/|www.buerger-machen-mobil.de]] 
- 
-[[http://www.mobilfunk.buergerforum.de|www.mobilfunk-buergerforum.de]] 
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-[[http://www.gigaherz.ch/|www.gigaherz.ch]] 
- 
-[[http://www.risiko-elektrosmog.de|www.risiko-elektrosmog.de]] 
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-[[http://www.ises-suedbaden.de/|www.ises-suedbaden.de]] 
- 
-[[http://www.bfs.de|www.bfs.de]] 
- 
-[[http://www.buergerwelle-schweiz.org/|www.buergerwelle-schweiz.org]] 
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-[[http://www.omega.twoday.net/|www.omega.today.net]] 
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-Machen Sie sich kundig. Machen Sie sich klar, was Sie angerichtet haben und anrichten. Sie und Ihre Familien kriegen auch Strahlung Ihrer Sender ab. 
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-Die Landeselternvertretung Grundschulen im Saarland (LEV) fordert um Grundschulen und Kindergärten eine Sperrzone von zwei Kilometer Radius für Mobilfunkantennen. Sie dagegen lassen für Geld auch arglos auf Ihrem Sportplatz trainierende Kinder durch immer mehr überflüssige Sender auf Ihrem Gelände immer stärker bestrahlen. 
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-Versuchen Sie nicht, die von Ihnen geschaffenen Probleme auszusitzen, sondern beseitigen Sie diese Probleme umgehend auch unter Verzicht auf das Geld, das Sie jetzt durch Masten und Sender erhalten. Ergreifen Sie zum Schutz aller Betroffenen sofort alle Maßnahmen gegen jede mögliche Schädigung. Heilen Sie die Vermögensschäden. Verkaufen Sie nicht weiter unser aller Gesundheit. 
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-Gezeichnet: Baier, Greber, Müller, Sommer, Taller 
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-7 Anlagen 
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-====== Zusatzinformation ====== 
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-Die Bürgerinitiative MISPE (__M__obilfunk-__I__nitiative __Sp__iesen-__E__lversberg) setzt sich ein __für__ unverstrahlte Wohngebiete, für die Einhaltung von schonend niedrigen Vorsorgegrenzwerten bei Nutzung von Funksystemen, für Erhaltung von Immobilienwerten, für Rückbau von Sendern, für vorausschauende und lückenlose Information und Aufklärung aller Bürger und ihre Einbeziehung schon bei der Planung von Funkeinrichtungen. Sie setzt sich ein __gegen__ vermeidbare und hohe Strahlung, gegen gefährlich hohe Grenzwerte, gegen Vernichtung von Immobilienwerten, gegen weitere Sender, gegen Vorenthalten von Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung und Realisierung von Funkeinrichtungen. 
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-Die vollständige Langfassung des offenen Briefs und Zusatzinformationen zur Mobilfunkproblematik als Anlagen liegen aus im Geschäft „Neiningers Regenbogen" gegenüber dem Rathaus. Dort können Interessierte sich auch in Namenslisten (aktueller Stand: mehr als 170 Zeichnungen) eintragen, um mit für die Ziele der MISPE einzutreten. 
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-An jedem 1. Mittwoch im Monat findet um 19 Uhr 00 im katholischen Pfarrheim ein für alle Interessierte offenes Treffen statt, um Informationen auszutauschen und Entwicklungen zu erörtern. 
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-====== Presseerklärung des DKSB Spiesen-Elversberg e.V. ====== 
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-Lesen Sie unsere [[:Aktuelles|Presseerklärung]] zu dem Thema 
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-====== Mitteilung der MISPE vom 31.01.2007 ====== 
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-MISPE Mobilfunkinitiative Spiesen-Elversberg                                            31.01.2007 
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-Guten Tag liebe Mitbürger/innen! 
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-Der Sportverein Borussia 09 Spiesen leistet in seinem ureigensten Tätigkeitsfeld hervorragende Jugend- und Vereinsarbeit. Die engagierten Mitglieder verdienen unseren großen Respekt und alle Achtung für ihre aufwändige Förderung der Kinder und Jugendlichen, denen sie mit großem persönlichem Einsatz sinnvolle und das Zusammenleben fördernde Freizeitgestaltung ermöglichen. Außenstehende beobachten beeindruckt den Betrieb auf dem schönen Kunstrasenplatz und finden einen informativen Internetauftritt. Die noch laufende Erneuerung des Vereinsheims durch viele fleißige Hände ist bewundernswert. Die Organisation und Durchführung von Vereinsbegegnungen bereichert das Sozialgefüge der Gemeinde. 
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-Mit diesen positiven Gegebenheiten kollidiert die unglücklicherweise erfolgte und zunehmend ausgeweitete Verpachtung von Vereinsgelände an Betreiber von Sendeeinrichtungen. Der Abschluss der entsprechenden Verträge durch die jeweils zuständigen Entscheidungsträger des Vereins hat die höchst missliche derzeitige Lage hervorgerufen. 
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-Die MISPE hat Ende November 2006 einen offenen Brief zur Mobilfunkproblematik auf dem Sportplatz Gänsberg an den SV Borussia 09 Spiesen gerichtet. Der Brief wurde in der Dezemberausgabe des Echo verkürzt abgedruckt, woraufhin die vollständige Langfassung nochmals in einigen hundert Exemplaren verteilt wurde. 
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-Der SV Borussia 09 hat keine Reaktion gezeigt und die **versprochene**  **umfassende Information** (Wurfsendung vom 16.10.2006 und SZ vom 24.10.2006) bis heute nicht gegeben. 
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-Etliche betroffene Einwohner haben zur weiteren Aufklärung über die Problematik von Mobilfunkstrahlung, über interessante Formulierungen in seitens Mobilfunkbetreibern vorformulierten Pachtverträgen und auch zur Wahrung ihrer Rechte jeweils eigene Schreiben zur Haftung für gesundheitliche Schäden, Vermögensschäden oder sonstige durch Masten oder Sender verursachte Schäden an den Verein abgeschickt (per Einschreiben mit Rückschein). Die Schreiben kamen zurück mit dem Vermerk „Annahme verweigert". 
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-Die vom Verein nicht angenommenen Schreiben stimmen inhaltlich überein mit der **Anlage „Haftung - Offener Brief"**. Jeder Person, die versucht war oder ist, mit Mobilfunkbetreibern oder anderen einen Vertrag zur Verpachtung von Senderstandorten abzuschließen, sei das genaue Studium dieses die Haftung betreffenden Schreibens angeraten. 
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-//**Zum für alle Interessenten offenen MISPE-Treffen am Mittwoch, dem 07.02. 2007, um 19Uhr00 im Katholischen Pfarrheim in Spiesen haben sich sehr gut informierte auswärtige Mobilfunkkenner angesagt, um Ein- und Ausblicke zur Problemlage zu geben.**// 
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-Für die schon mehr als 320 Unterstützer (namentliche Zeichnungen) der MISPE-Ziele //** **//grüßen Sie als Sprecher/innen 
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-Müller, Sommer, Taller, Trauden-Greber 
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-====== Offener Brief zur Haftung an den SV Borussia 09 Spiesen ====== 
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-Vorname(n), Name(n)                         Spiesen-Elversberg, den 23.01.2007 \\  Straße Nr. 
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-66583 Spiesen-Elversberg 
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-Einschreiben mit Rückschein 
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-**Haftung**** ****- Offener Brief** 
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-An den 
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-SV Borussia 09 Spiesen, vertreten durch 
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-den geschäftsführenden Vorstand, 
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-z. Hd. des 1. Vorsitzenden  
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-Betrifft: Mobilfunksendeanlagen auf Ihrem Grundstück Sportplatz Gänsberg Spiesen 
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-Sehr geehrter Herr 1. Vorsitzender! 
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-Sie haben auf dem Grundstück des Sportplatzes Gänsberg in Spiesen Mobilfunk-Sendeanlagen errichten lassen und lassen Sender betreiben. 
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-Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann die Strahlung, die von solchen Anlagen ausgeht, zum einen im größeren Umkreis die Gesundheit von Mensch und Tier erheblich gefährden, zum anderen ist mit beträchtlicher Wertminderung am Substanzwert sowie am Ertragswert von Liegenschaften bzw. Wohnungen zu rechnen. 
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-Sie sind Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Masten mit den Sendern stehen. Der Eigentümer eines Grundstücks haftet gegenüber Dritten für die Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Ich/wir sehe/n uns durch die Wirkungen der Sendeanlagen auf Ihrem Grundstück persönlich betroffen. Daher erhebe/n ich/wir hiermit Einspruch gegen die Errichtung und den Betrieb der Anlagen und fordern Sie auf, die Masten und Sender rückbauen zu lassen. 
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-Hiermit mache/n ich/wir Sie als Grundstückseigentümer für alle Schäden, die in Zusammenhang mit den errichteten Sendeanlagen entstehen, voll haftbar und melde/n dem Grunde nach alle möglichen Schadensersatzansprüche gegen Sie an. 
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-Für den Fall, dass Sie Sendeanlagen errichten oder weiter betreiben lassen, kündige/n ich/wir hiermit an, dass ich/wir nach §§ 906 und 907 BGB in Verbindung mit §§ 823 und 1004 BGB sowie aus jedem denkbaren Rechtsgrund Schadensersatzforderungen an Sie richten werde/n, wenn durch die Aufstellung bzw. den Betrieb dieser Sender 
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-  *bei mir/uns und/oder Mitgliedern meiner/unserer Familie Beeinträchtigungen bzw. Schäden an Leib oder Gesundheit auftreten 
-  *Beeinträchtigungen oder Schäden an meinen/unseren Tieren, Pflanzen oder Sachen (elektrische Geräte, ..…) auftreten 
-  *bei Vermietung, Verpachtung und/oder Verkauf meines/unseres Hauses bzw. meines/unseres Grundstücks eine Wertminderung eintritt 
-  *eine Wertminderung meiner/unserer Immobilien bewirkt wird, die meine/unsere Kreditwürdigkeit infolge Reduzierung der Beleihungsgrenzen meiner/unserer Liegenschaften mindert 
-  *ich/wir sonstige Beeinträchtigungen oder Schäden erleide/n. 
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-Ich/wir gehe/n davon aus, dass die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen der Antennen Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt haben, bzw. freistellen. In Ihrem eigenen Interesse weise/n ich/wir Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungspflicht mir/uns gegenüber hat und grundsätzlich Sie mir/uns gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen ist damit wirkungslos. 
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-Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich möglicherweise vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen tatsächlich in der Lage sind, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Lassen Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse von den Mieter/innen bzw. Betreiber/innen der Mobilfunk-Sendeanlagen bestätigen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haftungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfalle nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) sind. 
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-Sollten die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihnen eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlungen aus ihren eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen nachvollziehbar anhand von Belegen erläutern, inwieweit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passivaseite auf der Aktivaseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüberstehen. Hilfreich und zugleich erkenntnisreich wäre auch zu wissen, ob die Mieter/innen bzw. Betreiber/innen zu einer treuhänderischen Hinterlegung einer Bürgschaft für mögliche Folgeschäden bereit sind. 
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-Vorsorglich weise/n ich/wir Sie darauf hin, dass es sich bei Ihren Mieter/innen bzw. Betreiber/innen um juristische Personen handelt, die lediglich mit dem Firmenvermögen haften. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung eines vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieter/innen bzw. Betreiber/innen auch eine realistische Möglichkeit besteht und nicht letztlich auch Sie persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind. 
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-In Musterverträgen der O<sub>2</sub> (Germany)  GmbH & Co. KG bzw. der DFMG Deutsche Funkturm GmbH finden sich zur Frage der Haftung ganz knapp und lapidar die Formulierungen //O//<sub>//2//</sub>// haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften// bzw. //DFMG haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften//. Ist dies auch in Verträgen mit Ihren Mieter/innen der Fall, sehen sie aufgrund der vorstehenden Ausführungen möglicherweise Klärungsbedarf. Solchen Klärungsbedarf sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherung auch noch dann sehen, wenn in einer Begleitdokumentation zur Rahmenvereinbarung sowie dem objektbezogenen Gestattungsvertrag wie sie mit der Deutschen Funkturm GmbH wohl existiert zu //Haftung//, //Versicherungen// und //Weitere Pflichten der Parteien// etwas detailliertere vertragliche Festlegungen getroffen sind. Falls Sie irgendwelche Haftungsfragen betreffend sich mit Rechtsabteilungen Ihrer Mieter/innen ins Benehmen setzen, sollten Sie beachten, dass im Haftungsfall die Interessen Ihrer Mieter/innen den Ihrigen entgegenstehen können und abwägen, in wessen Sinn durch Juristen solcher Abteilungen an Sie gegebene Auskünfte wohl schon jetzt formuliert sein werden. 
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-Erhellend für Sie kann weiterhin das genaue und kritische Studium der Passagen Ihrer Verträge mit den Mieter/innen zur Untervermietung von Sendemasten sein. Dort ist wohl Bezug genommen auf die Erlaubnis nach § 540 Abs. 1 BGB, nach dem Sie die Erlaubnis zur Untervermietung erteilen müssten. § 540 Abs. 2 BGB würde aber dann bei unentgeltlicher Erlaubniserteilung durch Sie ggf. Ihre Mieter/innen für die Untervermietung voll in die Haftungspflicht nehmen. Ihre Verträge dürften daher sinngemäß die Formulierung enthalten// Für jeden Fall der Untervermietung ist eine angemessene Erhöhung des Mietzinses zu vereinbaren//. Dieser harmlos scheinende Satz ist von versteckter Tragweite und wäre aus Sicht Ihrer Mieter/innen hervorragend wirkungsvoll. Bei einer entsprechenden Formulierung in einem eine Untervermietung betreffenden Ergänzungsvertrag hätten Sie der Untervermietung zugestimmt und erhielten Geld dafür. Ihre Mieter/innen ließen Sie scheinbar großzügig an den wirtschaftlichen Vorteilen der Untervermietung teilhaben, hätten damit aber wohl zugleich die unbegrenzte Haftung für alle ggf. durch ihre Untermieter verursachten Schäden von sich auf Sie als Grundstückseigentümer übergewälzt. Konsultieren Sie auch zu dem hier angerissenen Problemfeld in Ihrem eigenen Interesse Anwälte allein Ihres Vertrauens. 
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-Grundsätzlich rate/n ich/wir Ihnen zunächst ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse, sich durch einen von Ihren Mieter/innen vollkommen unabhängigen Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsrisiko abschätzen zu lassen. 
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-Ich/wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bereits eine Reihe von deutlichen Hinweisen zur Schädigung von biologischen Systemen durch niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung oder allgemeiner elektromagnetische Strahlung gibt. 
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-Der derzeitige Stand der Wissenschaft lässt eine gesicherte Bewertung der Mobilfunktechnologie in Bezug auf gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zu. Es gibt allerdings zunehmend konsistente Belege für die schädigende Wirkung speziell der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung, die von Ihrem Grundstück ausgeht bzw. ausgehen kann. Hierbei verweise/n ich/wir auf die Aufstellung des Ecolog Instituts sowie auf die Aussagen des Freiburger Appells, den bereits mehrere Hundert Ärzte unterzeichnet haben. Beachten Sie auf jeden Fall auch die vielfältigen weiteren im Internet zugänglichen Quellen sowie die Rechtsprechung in anderen europäischen wie außereuropäischen Ländern. Ein ganz schwerwiegender Beleg für die Bedenklichkeit der inkriminierten Strahlung findet sich in der Darstellung der Sachlage im Antrag der Rechtsanwaltskanzlei Galanda & Oberkofler vom 27.10.2006, den diese gem. Art 140 B-VG für mehr als ein Drittel der Mitglieder des österreichischen Nationalrats an den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit der §§ 73 Abs 1, Abs 3 und 74 Abs 1 und Abs 3 TKG 2003 idF BGBl I Nr. 70/2003 über die österreichische Bundesregierung als vertretungsbefugte Behörde gestellt hat. 
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-Ich/wir rate/n Ihnen, sich ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse rechtlich dahingehend aufklären zu lassen, welche Auswirkungen Ihre aktuellen Informationen und Kenntnisse auf die Einschätzung Ihres weiteren Handelns hinsichtlich Wertneutralität, Unbedenklichkeit, Fahrlässigkeit, bedingten Vorsatzes oder Vorsatzes zeitigen können. Beachtenswert im gesamten in Rede stehenden Umfeld ist sicherlich auch die dynamische Weiterentwicklung der deutschen Rechtsprechung im Rahmen der fortschreitenden Harmonisierung der Jurisdiktion in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. 
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-Weiter mache/n ich/wir Sie darauf aufmerksam, dass durch die Hinzufügung einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung auf Ihrem Grundstück ggf. der Haftungsschutz Ihrer Grundstückshaftpflichtversicherung gefährdet oder gar ausgesetzt ist. Auch hier bitte/n ich/wir Sie, nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, um eine Überprüfung, damit Sie dann, wenn Haftungsschäden, gleich welcher Art, eintreten, diese auch begleichen können, soweit hierfür das eigene Vermögen nicht ausreicht. 
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-Sobald der wissenschaftlich oder epidemiologisch erbrachte Nachweis von Schädigungen biologischer Systeme nicht mehr weiter leugbar oder unterdrückbar ist, werde/n ich/wir den mir/uns entstandenen Schaden, auch rückwirkend, Ihnen gegenüber beziffern. Vorsorglich mache/n ich/wir Sie darauf aufmerksam, dass die Schadenshaftung neben dem Ersatz von materiellen Schäden auch Schmerzensgeldforderungen umfassen kann. 
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-Zum Vorhandensein und zur Einschätzung der beträchtlichen Wertminderung meiner/unserer Immobilien respektive Wohnungen im Einflussfeld der Sendeanlagen auf Ihrem Gelände sollten Sie im Einzelnen das Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.07.2006, AZ: 1 U 20/06, zu Rate ziehen. Beachten Sie besonders die zugehörige detaillierte Begründung, welche auch auf eine Entscheidung des BGH Bezug nimmt, in der ausdrücklich ausgeführt werde, dass nach der Verkehrsanschauung gegebenenfalls die begründete Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen könne etc.. Revision zu dem Urteil wurde nicht zugelassen. Die Wertminderung ist gegebenenfalls durch vereidigte Sachverständige abzuschätzen. Entsprechender Schadensersatz durch Sie wird spätestens bei eintretendem Verwertungsfall (vgl. Abschnitt 5, Punkte 3,4) gefordert respektive eingeklagt werden. 
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-Mit freundlichen Grüßen 
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-Unterschrift(en)  
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